Kaum ein Rechtsgebiet verändert sich so schnell wie das Arbeitsrecht. Arbeitnehmern, aber auch Unternehmen fällt es somit oft schwer die Fülle an ständig neuer Rechtsprechung und neu verabschiedeten Gesetzen im Auge zu behalten. Wir lassen Sie hierbei nicht allein und beraten Sie zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitsrecht.
Wir vertreten sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite. Unser Beratungsangebot reicht dabei von Kündigungen und Abmahnungen über die betriebliche Altersvorsorge bis hin zu Mindestlohnfragen. Aber auch bei anderen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Um gemeinsam eine auf ihr Problem maßgeschneiderte und zielorientierte Lösung zu finden bedarf es nicht nur umfassender Rechtskenntnisse, sondern auch dem nötigen Fingerspitzengefühl und taktischem Verhandlungsgeschick. Wir berücksichtigen daher nicht nur die rechtliche Rahmengestaltung, sondern auch alle finanziellen und strategischen Aspekte.
Ein wichtiger Hinweis vorab: Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns unverzüglich informieren, da eine Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden kann!
Aktuelles
26.10.: Homeoffice in der Corona Krise
Homeoffice und mobiles Arbeiten sind keine neuen Phänomene. Jedoch ergab sich im Laufe des Jahres aufgrund der gegenwärtigen Corona-Krise eine wachsende Nachfrage Arbeitsleistungen zu Hause zu verrichten. Bundesarbeitsminister Heil möchte sogar ein Recht auf 24 Tage Home-Office im Jahr veranlassen. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Home-Office für den Arbeitnehmer [Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.] besteht, entschied das Arbeitsgericht Augsburg kürzlich durch Beschluss vom 7.5.2020 – Az.: 3 Ga 9/20. Folglich stellen sich viele Fragen bezüglich des Home-Office und den arbeitsrechtlichen Grundlagen.
Homeoffice
Eine einheitliche Definition des Begriffs „Homeoffice“ gibt es bisher tatsächlich nicht, er wird weitgehend mit dem Begriff „Telearbeit“ gleichgesetzt:
„Homeoffice, auch Telearbeit genannt, ist eine flexible Arbeitsform, bei der die Beschäftigten ihre Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus ausführen.“
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Teleheimarbeit und mobiler Telearbeit. Ersteres ist die ausschließliche Tätigkeitsverrichtung von Zuhause aus. Von mobiler Telearbeit (auch Mobile Office) spricht man beim ortsgebundenen Arbeiten. Das bedeutet der Arbeitnehmer entscheidet selbst wo er seine Tätigkeit verrichtet (z.B.: im Café, in Bus oder Bahn etc.).
Recht auf Homeoffice
Bislang gibt es keine Gesetzesgrundlage die Arbeitnehmern einen Anspruch auf häusliches Arbeiten zuspricht. Es liegt im Ermessen des Arbeitsgebers, den Arbeitnehmern die Möglichkeit des Homeoffice zu gewähren oder nicht. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind also grundsätzlich dieselben Regelungen zu beachten, die auch im Betrieb gelten. Jedoch gibt es aktuell immer mehr Bemühungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gesetzliche Normen zu veranlassen.

