OVH – Startup-Dienstleistungen
OVH Rechtsanwälte und Steuerberater berät kompetent und umfassend zu sämtlichen Themen rund um Gründung, Venture Capital und Startups sowohl aus rechtlicher, als auch aus steuerlicher Perspektive.
Im Kontext der Gründung des Startup bieten wir folgende Leistungen:
Wahl der am besten geeigneten Rechtsform unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Aspekte;
- Begleitung des Gründungsvorgangs zu jeglicher Rechtsform;
- Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen;
- Erstellen der Geschäftsführeranstellungsverträge und Geschäftsordnungen;
- Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, beispielsweise Optionsmodelle, virtuelle Beteiligungen oder Phantom Stocks.
Des Weiteren ist es für Startups unerlässlich, im Rahmen des Unternehmensaufbaus die Liefer- und Absatzbeziehungen des Unternehmens in den Grundzügen zu gestalten. Wir begleiten gerne in den Bereichen:
- Erstellen allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB);
- Gestaltung von Vertriebsverträgen;
- Ausgestaltung von Online-Plattformen;
- Allgemeine Beratung hinsichtlich der grundlegenden Funktionsweise von Erlösmodellen und Abwägung von Risiken.
Wichtige Fragen stellen sich insbesondere für Startups zudem in allen Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung. Diese können oftmals keinen klassischen Bankkredit in Anspruch nehmen und müssen daher auf andere Finanzierungsmethoden zurückgreifen. Wir beraten Sie insofern gerne zu den folgenden Themen:
- Überprüfung von Term Sheets, z.B. Non Binding Offer, Letter of Intent, Memorandum of Understanding;
- Beratung in sämtlichen Finanzierungsunden mit Investoren: Hierunter fallen etwa Venture Capital, Business Angels und strategische Investoren;
- Erstellen und Prüfung der Vertragsdokumentation im Rahmen der Beteiligung von Investoren, z.B. Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsverträge;
- Ausgestaltung von Finanzierungsdokumenten, wie etwa Unternehmensanleihen und Genussrechtsbedingungen;
- Begleitung bei der Durchführung bzw. Initiierung von Crowdfunding Finanzierungen (Wahl von Plattformen, Prüfen der Vorgaben für Verträge oder auch Erstellen von Prospekten und anderen Informationsmaterialien).
Außerdem beraten wir Sie in den folgenden Bereichen:
- Umstrukturierungen (z.B. Verschmelzungen, Ausgliederungen, Abspaltungen) sowie beispielsweise Beratung bei der Implementierung von Holding-Strukturen und diesbezügliches Cash-Pooling bzw. Gewinnabführungsverträge;
- Klärung von allen aufkommenden gesellschaftsrechtlichen Fragen im weiteren Verlauf nach der Gründung (laufende Beratung);
- Alle Fragen rund um Kauf und Verkauf von Unternehmen.
Im Rahmen unserer rechtlichen Fachgebiete möchten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer externen Rechtsabteilung für Ihr Start-up geben. Dies gibt Ihnen die Option, sich jederzeit kurzfristig an einen Ihnen zugeteilten Berater zu wenden, der Sie zu allen aufkommenden Rechtsfragen berät und hierzu jederzeit abrufbereit ist. Ihre Fragen werden bei Bedarf innerhalb unserer Kanzlei koordiniert, um alle Fragestellungen umfassend und professionell beantworten zu können. Im Weiteren können wir gerne auch das Forderungsmanagement und Inkasso für Sie übernehmen.
Bei einer Auslagerung Ihrer internen Rechtsberatung auf uns sparen Sie eine große Menge an Personalkosten und können ganzjährig auf eine umfassende Beratung und Betreuung in einer weiten Bandbreite der Gebiete des Zivilrechts setzen. Sie profitieren daneben von einer hohen Planungssicherheit und selbstverständlich von der Erfahrung unserer spezialisierten Rechtsanwälte.
Wir setzen hierbei gerne auf eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihnen, um so die Besonderheiten Ihres Unternehmens kennenzulernen und unsere Arbeit darauf anzupassen, bieten auf Wunsch aber auch projektbezogene Beratung in einzelnen Rechtsgebieten. Je nach Bedarf stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
Aktuelles
18.01.: OVH Rechtsanwälte und Steuerberater begleiten das Startup TwoReach GmbH bei der Seed-Finanzierung
Wir beglückwünschen die TwoReach GmbH zum erfolgreichen Abschluss ihrer Seed-Finanzierung in mittlerer sechsstelliger Höhe und freuen uns, das Startup auch zukünftig anwaltlich begleiten und unterstützen zu dürfen.
Die TwoReach GmbH ist ein Startup im Entertainment-Ökosystem mit der Vision eSport-Organisationen, Streamer und Brands auf einer gemeinsamen Plattform zusammenzubringen, um so Sponsoring und Werbung zu optimieren und Influencer-Marketing effektiv zu gestalten.
Seit ihrer Gründung im März 2020 ist die TwoReach GmbH ein stark wachsendes Unternehmen, das sich in zahlreichen Nischen positioniert und engagiert.
In unserem Hause wurde die TwoReach GmbH von Rechtsanwalt Michael Heinze begleitet, der als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert ist im Bereich der Beratung von Unternehmen in der Gründungsphase und darüber hinaus.
Hier geht´s zur Homepage der TwoReach GmbH
13.05.: Startup-Sprechstunde
Durch die Startup-Sprechstunde ermöglichen wir jeden Dienstag von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr eine kostenfreie Beratung für Startups durch unseren spezialisierten Start-up Desk.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Startup haben, welches Sie vor maximal drei Jahren gegründet haben, sind Sie beim Startup-Desk genau richtig. Unsere kompetenten Berater beantworten Ihnen erste Fragen zu den unten aufgeführten Themengebieten in einem 10-minütigen Gespräch kostenfrei.
Rufen Sie hierzu vorab zur Terminvereinbarung unter +49 221 9999 3466 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter https://www.ovh-legal.de/kontakt/ und geben Sie uns das Stichwort Startup-Sprechstunde sowie das Themengebiet zu dem Sie Informationen benötigen, an. Sie erhalten dann einen Slot in unserer Sprechstunde.
Sollte sich in der Sprechstunde herausstellen, dass Bedarf zu einer umfangreicheren Beratung besteht, vereinbare wir gerne einen Folgetermin, bei dem alles Weitere in einem persönlichen Gespräch geklärt wird. Dies geschieht selbstverständlich zu fairen Konditionen und in dem von Ihnen gewünschten Umfang.

