Zahlreiche Unternehmen stehen heutzutage vor der Herausforderung in ausgereiften Märkten weiter wachsen oder in neue Regionen oder Produkte expandieren zu müssen. Eine Antwort auf diese komplexe Frage kann Mergers & Acquisitions sein. Der Begriff meint die Zusammenlegung oder den Zukauf von Unternehmen zu einer rechtlichen Einheit.
Im Rahmen von Mergers & Acquisitions kommen Umstrukturierungen und Fusionen in Betracht. Dabei ergeben sich sowohl für große Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen eine ganze Reihe rechtlicher Fragen, die wir Ihnen gerne individuell beantworten.
Unser qualifiziertes Team berät sie in allen aufkommenden Fragestellungen rund um Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung, betreut Sie im Rahmen der Verkaufsprozesse und unterstützt Sie bei der Ausgestaltung und der Strukturierung von Finanzierungen. Wir helfen Ihnen dabei, über Unternehmensumwandlungen und Umstrukturierungsmaßnahmen unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben den Überblick zu behalten und beraten Sie zu Kooperationen und Joint Ventures.
Je nach Ihrer individuellen Situation erstellen wir gemeinsam mit Ihnen den optimalen Plan zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens.
Aktuelles
22.09.: Unternehmenssanierung – Update!
Corona-bedingte Insolvenzwelle erwartet
Die Corona-Krise verursacht für viele Unternehmen untragbare finanzielle Einbußen, die trotz des daraufhin aufgebauten „Schutzschirms“ viele schon bis in die Insolvenzreife geführt hat.
Dennoch sind die Zahlen der Insolvenzanträge bislang überraschend niedrig: Grund hierfür ist das im März eingeführte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.
Dieses hat die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.
Insolvenzplanverfahren prüfen lassen!
Eine Möglichkeit die Krise zu bewältigen bietet das Insolvenzplanverfahren als Strategie zur Unternehmenssanierung.
Im Rahmen dessen können die Betroffenen individuelle Regelungen im Vergleich zum des regulären Verfahren nach der Insolvenzordnung treffen, um ihr Unternehmen möglicherweise zu sichern. So kann neben der Sanierung, bzw. der übertragenden Sanierung auch die Liquidation des Unternehmens oder eine Mischform aus beidem angestrebt werden. Auch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen oder eine mögliche Übertragung von Anteilen an den Gläubiger sind mit der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens möglich und können durch die Krise helfen.
UPDATE – Teilweise verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Nach der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht infolge der Corona-Krise bis zum 30. September 2020 wurde von vielen eine erhebliche Insolvenzwelle im Herbst erwartet.
Nun wurde die Aussetzung teilweise noch weiter verlängert. Für den Insolvenzgrund der Überschuldung wird die Insolvenzantragspflicht nunmehr bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.

