Der Kapitalmarkt ist nicht nur dynamisch, sondern auch äußerst komplex. Auf der einen Seite entstehen laufend neue Finanzprodukte und auf der anderen Seite bestehen zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften, die den Handel mit Wertpapieren reglementieren und den Verbraucher schützen sollen. Verbraucher und Unternehmer sind auf eine kompetente Beratung ihrer Bank angewiesen und geben dieser oft einen Vertrauensvorschuss.
Die Banken verfügen dabei über rechtliche Beratungsressourcen, auf die Bankkunden nicht zurückgreifen können. Dieses Ungleichgewicht führt leider oft dazu, dass Kunden rechtlich nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Sie erwerben Finanzprodukte, die sie bei ausreichender Beratung nicht gekauft hätten. In diesen Fällen gilt es, den eingetretenen Schaden schnellstmöglich von den Banken zurückzuverlangen.
Um das Kräfteverhältnis wieder auszugleichen, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt für Bankrecht zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Interessen wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen im Umgang mit ihrer Bank oder ihrem Anlageberater und stehen Ihnen bei eingetretenen Schäden zur Seite.
Aktuelles
30.11.: Wirecard AG – Update
Nach der Eröffnung des Wirecard-Insolvenzverfahrens kommt allein bei der Wirecard AG, der Kerngesellschaft des Finanzdienstleisters, eine Summe von etwa 12,5 Milliarden Euro an Forderungen zusammen, die zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Daneben bestehen hohe Forderungen gegen die weiteren Wirecard-Gesellschaften. Die seinerzeit tätigen Wirtschaftsprüfer sollen hierzu eine Aussage vor dem Bundestag abgeben.
Über 600 Millionen Euro der Summe macht der Vermögensverwalter DWS geltend. Es ist allerdings – Stand heute – nicht zu erwarten, dass DWS und die anderen Gläubiger im Laufe des Insolvenzverfahrens eine hohe Quote erhalten werden.
16.11.: Großer Wirbel um Sparverträge und unwirksame Zinsanpassungsklauseln – Welche Nachzahlungen und Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen könnten
Seit Langem war bekannt, dass u.a. Sparkassen in Niedersachsen massenweise gut verzinste Sparverträge kündigen und die Verbraucher zur Vertragsbeendigung drängen. Verbunden mit dieser Debatte kursierte auch die Thematik der unwirksamen Zinsanpassungsklauseln, wodurch Verbrauchern Nachzahlungen von (im Einzelfall) bis zu 4600 EUR zustehen könnten. Nun ist das Problem auch in NRW angekommen; Bei immer mehr Banken werden Sparverträge mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln entdeckt. Eine Übersicht gängiger Klauseln haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Sparverträge?
Sparverträge wurden seit Mitte der 90er Jahre für Bankkunden als Ratensparverträge mit monatlichen Sparraten angeboten. Eine Vielzahl von Sparern hat diese Spar-Möglichkeit wahrgenommen und Sparverträge (z. B. Scala, Bonusplan, Prämiensparen flexibel, VorsorgePlus, Vorsorgesparen, Vermögensplan, VRZukunft, Vorsorgeplan) abgeschlossen. Die Verzinsung der Verträge ist ungleich höher als bei in der derzeitigen Niedrigzinsphase angebotenen Produkten.
Während der Niedrigzinsphase wurden diese Art von hoch verzinsten Verträgen zur Belastung für die Banken. Somit versuchten vermehrt Kreditinstitute und Sparkassen diese Sparverträge zu kündigen oder zu beenden. Sparkassen warben z.B. mit neuen Sparverträge zu neuen, ihnen vorteilhafteren Konditionen und versuchten die Altverträge zu beenden oder kündigen.
Insbesondere versuchen Banken Prämiensparverträge zu kündigen. Diese Verträge haben eines gemeinsam: geringe variable Sparzinsen, die mit zunehmender Laufzeit durch fest vereinbarte, steigende Prämien ausgeglichen werden sollen.
09.11.: Das digitale Wertpapier – Kapitalmarkt 2.0?
Zur Modernisierung des Wertpapierrechts wurde am 11.08.2020 ein Referentenentwurf veröffentlicht, der zukünftig die Verbriefung von Wertpapieren nicht mehr erforderlich macht. Das angedachte Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) soll erst einmal nur für Anleihen, also Inhaberschuldverschreibungen anwendbar sein, zukünftig ist aber auch die Einführung anderer elektronischer Wertpapiere beispielsweise digitaler Aktien geplant.
Dies soll nun auch für Deutschland einen wichtigen Schritt in die Digitalisierung bedeuten. In anderen Staaten ist die elektronische Begebung von Wertpapieren bereits möglich. Damit auch Deutschland weiterhin einen attraktiven Finanzplatz darstellt, soll auch hierzulande demnächst die Digitalisierung weiter fortschreiten.
19.10.: Auswege aus der Immobilienfinanzierung
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei unzureichender Information über die Berechnung der VFE
Wer seine Immobilienfinanzierung vorzeitig kündigt, muss regelmäßig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Verbraucherschützer zweifeln bereits seit Langem an der Rechtmäßigkeit der Entschädigungshöhe und wurden nun erst jüngst durch ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt, Az.: 17 U 810/19 in ihrer Einschätzung bestätigt.
Worum ging es im strittigen Fall?
Die Beklagte – ein Frankfurter Kreditinstitut – hatte zuvor dem Darlehnnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt. Dieser wehrte sich nun gerichtlich und bekam in zweiter Instanz vom OLG Frankfurt Recht. Die Beklagte habe im strittigen Fall gegen ihre gesetzlichen Informationspflichten verstoßen. Somit habe zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungspflicht des Darlehennehmers bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung bestanden und das bereits Geleistete könne zurückgefordert werden.
24.09.: Wirecard – Untersuchungsausschuss
Im Fall Wirecard soll noch im Herbst dieses Jahres ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags den Fall genauer aufarbeiten. Wegen der steigenden Anzahl an Bargeldlosgeschäften und daher erheblichen Auswirkungen des Finanzskandals auf die Bevölkerung sei ein Untersuchungsausschuss notwendig, um den Fall gründlich und lückenlos aufzuklären.
Die Staatsanwaltschaft München ermittelt momentan gegen Wirecard wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, nachdem unter anderem im Juni Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro aufgedeckt worden sind. Man geht davon aus, dass der Zahlungsdienstleister seit 2015 Scheingewinne auswies. Hierbei steht nicht nur Wirecard selbst im Mittelpunkt, es geht auch um die Verantwortlichkeit diverser staatlicher Institutionen, denen ein Versagen im Zusammenhang mit der Wirecard-Affäre vorgeworfen wird.
01.07.: Wirecard – Insolvenz
Vor wenigen Wochen notierte die Wirecard Aktie noch bei 140 Euro. Zwischenzeitlich ist ihr Kurs jedoch auf rund einen Euro gefallen. Nun hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren am 29.06.2020 eröffnet (Az.: 1542 IN 1308/20).
Was ist passiert?
Der Skandal um die Aktie beginnt bereits am 30.01.2019 durch einen Bericht der Financial Times [1]. Ein hochrangiger Mitarbeiter des Unternehmens berichtete dort von Geldwäsche und gefälschten Verträgen. Aktionäre und Vertragspartner wurden sodann hellhörig. In den USA wurden daraufhin bereits 2019 die ersten Schadensersatzforderungen von Aktionären eingereicht [2] und auch Wirecard selbst reichte gegen die Financial Times Klage ein [3]. Nur hier in Deutschland fand der Skandal bislang kaum die Aufmerksamkeit der Presse. Dies änderte sich jedoch als bekannt wurde, dass rund ein Viertel der Bilanzsumme des Unternehmens (ca. 1,9 Milliarden Euro) nach eigenen Angaben „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nie existiert haben“. Nun laufen auch hier (strafrechtliche) Ermittlungen u.a. wegen Bilanzfälschung und Marktmanipulation.
Im Zuge dessen hat das Unternehmen erst letzte Woche am 25.06.2020 einen Insolvenzantrag gestellt. Bislang ist noch nicht bekannt, ob auch die Töchtergesellschaften wie Wirecard Card Solutions Limited (bekannt durch das Zahlungsverfahren „boon“ für Smartphones und Smartwatches) ebenfalls nachziehen werden.
Anleger, Aktionäre und Inhaber sonstiger Forderungen sollten sich daher umgehend über mögliche Schadensersatzansprüche informieren. Wir, als spezialisierte Anwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertreten hierbei bereits Anleger und haben auch in der Vergangenheit in anderen Anlegerschutzverfahren erfolgreich die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen unserer Mandanten vertreten.

