Leistungen für Händler im E-Commerce
Ein wachsender Teil des täglichen Handelsvolumens wird mittlerweile über digitale Vertriebskanäle im Internet über E-Commerce abgewickelt. Um dieses Volumen sauber buchhalterisch, betriebswirtschaftlich und steuerlich abzubilden braucht es einen Steuerberater, der das Geschäft von Grund auf versteht.
Auf branchenspezifische Besonderheiten legen wir dabei besonderen wert. Ihr Geschäft läuft vollständig digital. Mit uns bleibt das so.
Für Händler im E-Commerce bieten wir umfassende Leistungen zur Buchhaltung an. Unter anderem kümmern wir uns um die automatische Verbuchung sämtlicher Zahlungsvorgänge, unabhängig von der Zahlungsart. Dies gilt ebenso für die Verbuchung der anfallenden E-Commerce-Gebühren als auch der Versandkosten. Wir bieten dabei Schnittstellen zu den wesentlichen Online-Shopsystemen und E-Payment-Verfahren an. Alle automatisierten Geschäftsvorfälle werden geprüft und verbucht, wobei auch umsatzsteuerliche Lieferschwellen stets beachtet werden.
All dies erfolgt digital, ohne dass Papierbelege ausgetauscht werden müssten, was den Aufwand für Sie minimiert.
Unser Ziel ist es, Ihre Buchhaltung zu vereinfachen, fehlerfrei zu gestalten und sämtliche Buchungsanforderungen der GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) zu beachten.
Zusätzlich können wir Sie bei Expansions- oder Akquisitionsvorhaben effizient und gewinnbringend unterstützen. Als steuernahe Rechtsberatung sind wir in der Lage, Sie nicht nur steuerlich, sondern auch gesellschaftsrechtlich zu beraten. Damit sind wir jederzeit in der Lage, Potenziale zu identifizieren und Ihnen zu kommunizieren. Damit verlassen Sie sich auf eine Beratung, die jederzeit ganzheitliche Konzepte für Sie entwickelt. Zusätzlich haben Sie einen Ansprechpartner für sämtliche für Ihr Unternehmen relevante Eventualitäten.
Aktuelles
21.12.: Onlinehandel aus steuerlicher Betrachtung
Kaum eine Branche kann so rasches Wachstum in kürzester Zeit verbuchen wie der Onlinehandel. Das überrascht kaum bei circa 14 Millionen allein in Deutschland täglich zugestellten Paketen; Tendenz seit Beginn der Corona-Krise stark steigend. Doch genau dieses große Wachstum kann schnell unkontrolliert sein und ruft daher nicht selten das Finanzamt auf den Plan.
Warum geraten vor allem Online Händler oft ins Visier des Finanzamts?
Onlinehandel war noch nie so einfach wie heute. Jeder Unternehmer kann heute über Konzerne wie Amazon Warenlager einfach mitbenutzen und muss sich keine Gedanken um Miete und Ähnliches machen. Doch genau hier lauert die Gefahr: Wer meint „einfach und schnell“ sein Onlinegewerbe zu betreiben, vergisst oft, sich um eine einwandfreie Buchhaltung zu bemühen und dies führt oft zu dramatischen Konsequenzen.
Was muss genau beachtet werden?
Die Liste der Voraussetzungen zum Betreiben eines Onlinehandels ist lang. Oft stellen sich Fragen zur korrekten Steueranmeldung, umsatzsteuerlichen Registrierung in EU-Ländern, Fragen zu FBA-Lagern und Ähnlichem. Insbesondere die Rechnungsschreibung wirft beim Onlinehandel spezielle Fragestellungen auf: Wie bestimmt sich der umsatzsteuerpflichtige Leistungszeitpunkt? Welche Umsätze werden wohin getätigt? Handelt es sich bei Lieferungen ins Ausland um innergemein-schaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen?
