Leistungen für Unternehmensgründer
Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand
Für Unternehmensgründer stellen sich laufend rechtliche und steuerliche Hürden, bei deren Überwindung wir Sie gerne unterstützen möchten. Wir setzen dabei in steuerlicher Hinsicht auf die Schaffung einer optimalen und effizienten Grundlage, damit Sie sich von Beginn an auf das Wesentliche – Ihr Vorhaben – konzentrieren können. Neben allgemeinen steuerlichen und rechtlichen Fragen in jeglichen Entwicklungsphasen und der langfristigen kompetenten Betreuung bieten wir insbesondere eine umfassende Beratung zu Einbringungsthemen und Umwandlungen, um Sie z.B. investitionsreif für Beteiligungsunternehmen zu machen. Auch im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Durch die Einbringung etwa eines bereits bestehenden Betriebs in eine neue oder bereits bestehende Gesellschaft ergeben sich bei der Unternehmensgründung oder -Umstrukturierung wichtige steuerliche und auch rechtliche Besonderheiten und Fragestellungen. Wir zeigen Ihnen hierzu gerne die Gestaltungsmöglichkeiten auf und begleiten Sie bei der steuerlichen und rechtlichen Umsetzung aus einer Hand. So können wir mit ihnen gemeinsam Überlegungen zur Optimierung der Struktur und Absicherung anstellen und den für Sie optimalen Weg unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile finden.
Bei der Gründung eines Unternehmens / Start-Ups stellen sich nicht nur steuerlich, sondern auch rechtlich viele Fragen, bei denen wir Ihnen gerne beratend zur Seite stehen möchten. Unser Ziel dabei ist es, Sie von Beginn an zu einer möglichst effizienten Herangehensweise zu führen. Hierzu ist es unser besonderes Anliegen, die Steuerbelastung auf das Minimum zu reduzieren. Wir bieten Ihnen eine steueroptimierte Gestaltung Ihres Start-Ups, erstellen Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, kümmern uns, wenn gewünscht, um die digitale Buchhaltung und vieles mehr. Kommen Sie hierzu gerne auf uns zu und lassen Sie sich einen individuellen Plan erstellen.
Für die Finanzierung Ihres Start-Up benötigen Sie eventuell fremdes Kapital gegebenenfalls in Form von Venture Capital. In diesem Zusammenhang ergeben sich regelmäßig steuerliche und rechtliche Besonderheiten. Auf diesem Feld sind wir auf Grund unserer langjährigen Erfahrung besonders gut aufgestellt und können Sie hier sowohl steuerlich als auch rechtlich zu sämtlichen Fragestellungen beraten.
Aktuelles
08.03.: ESOP – Reform / Fondsstandortgesetz – Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung?
Im Vergleich zum internationalen Wettbewerb liegt Deutschland bei Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung ganz weit hinten. Das liegt vor allen Dingen an der restriktiven steuerlichen Handhabung. Wer sich dennoch entschließt seine Mitarbeiter zu beteiligen, muss auf komplexe Konstrukte wie „virtuelle Mitarbeiteroptionen“ (VSOPs), Phantom Shares oder Stock Appreciation Rights ausweichen. Nachdem jahrelang Experten und Start-Ups auf dieses Problem aufmerksam gemacht haben, hat sich die Bundesregierung nun entschieden mit dem Entwurf zum sog. „Fondsstandortgesetz“ Mitarbeiterbeteiligungen zu vereinfachen.
Wie funktionieren Mitarbeiterbeteiligungen überhaupt?
Mitarbeiterbeteiligungen sind im Wesentlichen Erfolgsbeteiligungen und dienen als Anreiz, um Fachkräfte zu rekrutieren. Im Falle eines Börsengangs oder Exits des Start-Ups erhalten die Mitarbeiter dann ihre Beteiligungen am Unternehmen ausgezahlt.
18.01.: OVH Rechtsanwälte und Steuerberater begleiten das Startup TwoReach GmbH bei der Seed-Finanzierung
Wir beglückwünschen die TwoReach GmbH zum erfolgreichen Abschluss ihrer Seed-Finanzierung in mittlerer sechsstelliger Höhe und freuen uns, das Startup auch zukünftig anwaltlich begleiten und unterstützen zu dürfen.
Die TwoReach GmbH ist ein Startup im Entertainment-Ökosystem mit der Vision eSport-Organisationen, Streamer und Brands auf einer gemeinsamen Plattform zusammenzubringen, um so Sponsoring und Werbung zu optimieren und Influencer-Marketing effektiv zu gestalten.
Seit ihrer Gründung im März 2020 ist die TwoReach GmbH ein stark wachsendes Unternehmen, das sich in zahlreichen Nischen positioniert und engagiert.
In unserem Hause wurde die TwoReach GmbH von Rechtsanwalt Michael Heinze begleitet, der als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert ist im Bereich der Beratung von Unternehmen in der Gründungsphase und darüber hinaus.
Hier geht´s zur Homepage der TwoReach GmbH
13.05.: Startup-Sprechstunde
Durch die Startup-Sprechstunde ermöglichen wir jeden Dienstag von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr eine kostenfreie Beratung für Startups durch unseren spezialisierten Start-up Desk.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Startup haben, welches Sie vor maximal drei Jahren gegründet haben, sind Sie beim Startup-Desk genau richtig. Unsere kompetenten Berater beantworten Ihnen erste Fragen zu den unten aufgeführten Themengebieten in einem 10-minütigen Gespräch kostenfrei.
Rufen Sie hierzu vorab zur Terminvereinbarung unter +49 221 9999 3466 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter https://www.ovh-legal.de/kontakt/ und geben Sie uns das Stichwort Startup-Sprechstunde sowie das Themengebiet zu dem Sie Informationen benötigen, an. Sie erhalten dann einen Slot in unserer Sprechstunde.
Sollte sich in der Sprechstunde herausstellen, dass Bedarf zu einer umfangreicheren Beratung besteht, vereinbare wir gerne einen Folgetermin, bei dem alles Weitere in einem persönlichen Gespräch geklärt wird. Dies geschieht selbstverständlich zu fairen Konditionen und in dem von Ihnen gewünschten Umfang.
